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Unfallversicherung finden!

Ergänzend zur gesetzl. Unfallversicherung
Weltweiter Schutz bei Freizeit-Unfällen
Komfort Schutz

Unfallversicherung

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: August 08, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Wichtiges zur Unfallversicherung

    • Zusatz zur gesetzlichen Absicherung
      Zusätzliche Absicherung zur gesetzlichen Unfallversicherung, die lediglich für berufsbezogene Krankheiten und Unfälle aufkommt
    • Sinnvoll für mehrere Personengruppen
      Besonders sinnvoll für Kinder, Studenten, Rentner, Hausfrauen und -männer sowie Selbständige und Unternehmer
    • Progression beachten
      Achten Sie beim Abschluss auf die Progression, sie beeinflusst die Höhe der Kapitalzahlung

    Brauche ich eine private Unfallversicherung oder reicht der gesetzliche Schutz aus? Viele Verbraucher verzichten auf diese zusätzliche Versicherung, da sie die gesetzliche Unfallversicherung für ausreichend halten. Die Leistungen sind allerdings stark eingeschränkt. Eine private Unfallversicherung bietet dagegen umfassenden Schutz, auch wenn Sie keiner Risikogruppe angehören.

    Der gesetzliche Schutz gehört zur gegliederten Sozialversicherung. Versicherungsträger sind hier die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Pflichtversicherte wie Beschäftige, Kinder und Studenten sind ebenso wie freiwillig versicherte Unternehmer und Selbstständige gesetzlich unfallversichert.

    Zu den Leistungen der gesetzlichen Versicherung zählt zum einen der Unfallschutz, zum anderen die Herstellung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers nach einem Arbeitsunfall. Zudem werden Geldleistungen wie Verletztengeld oder Sachleistungen wie ärztliche Behandlungen und Haushaltshilfen abgedeckt.

    Allerdings kommt die gesetzliche Unfallversicherung nur für berufsbezogene Krankheiten und Unfälle auf. So sind Sie zwar auf der Arbeit und auf dem Weg dorthin abgesichert, für Unfälle im Haushalt oder bei Freizeitaktivitäten gilt der Versicherungsschutz jedoch nicht. Kinder und Jugendliche sind ebenfalls nur in der Schule und auf dem Weg abgesichert.

    Da viele folgenschwere Unfälle in Alltagssituationen passieren, kann es sinnvoll sein, eine private Unfallversicherung abzuschließen. So können Sie sich gegen die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls schützen. Grundsätzlich gilt der Schutz weltweit, sodass Sie auch im Urlaub oder bei einer Geschäftsreise auf der sicheren Seite sind. Die Leistungen der gesetzlichen Versicherung bleiben dabei von dem privaten Schutz unberührt. Sie werden nicht angerechnet.

    Stütztatbestand

    Hatte ein Versicherter bereits einen Arbeitsunfall mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von zehn Prozent und tritt ein neuer Versicherungsfall hinzu, ergibt sich ein sogenannter Stütztatbestand.

    Beispiel: Wenn zwei verschiedene Versicherungsfälle mit einer jeweiligen MdE von fünfzehn Prozent eintreten, erhält der Versicherte beide Renten. Die entstehenden Ansprüche stützen sich. Fällt einer durch Besserung weg, endet auch der andere.

    Abgesicherte Schäden

    Die private Unfallversicherung zahlt dann, wenn durch einen Unfall für die versicherte Person ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist, durch den die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit eingeschränkt wird. Normale Erkrankungen fallen demnach nicht in den Versicherungsschutz.

    Der Schutz tritt ein, wenn eine durch einen Unfall verursachte Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfallgeschehen eintritt und diese innerhalb von drei Monaten von einem Arzt bestätigt wird. Der daraus resultierende Anspruch muss dann spätestens 15 Monate nach Unfalleintritt geltend gemacht werden. Die Leistungen erfolgen dann auf Wunsch als Einmalzahlung, als monatliche Rente oder als Kombination aus beidem.

    Übergangsleistung bei Invalidität

    Da nach den gängigen Versicherungsbedingungen eine Invaliditätsleistung in der Regel erst frühestens nach zwölf Monaten verlangt werden kann, empfiehlt es sich, zusätzlich eine Übergangsleistung bis zur Fälligkeit der Invaliditätsleistung zu vereinbaren. Damit wird der Finanzbedarf über diesen Zeitraum hinweg gedeckt

    Leistungen und Zusatzleistungen

    Die private Unfallversicherung umfasst diese Leistungen:

    Invaliditätsleistung
    Bei einer dauerhaften Invalidität wird eine einmalige Zahlung gewährt, deren Höhe sich nach dem Invaliditätsgrad richtet. Dieser wird anhand der Gliedertaxe berechnet, die jedem Körperteil einen bestimmten Prozentwert zuordnet. Mit der Invaliditätsleistung soll gewährleistet werden, dass Sie sich an Ihre neue Lebenssituation anpassen können. Eingeschlossen sind Behandlungs- und Reha-Maßnahmen sowie die Umgestaltung des Lebensraums. Diese Leistung sollte nicht zu gering ausfallen und das zwei- bis dreifache Ihres Bruttojahresverdienstes betragen.

    Unfallrente
    Statt einer einmaligen Zahlung können Sie eine lebenslange Unfallrente beantragen. Diese wird fällig, wenn der Unfall zu einer mindesten 50-prozentigen Einschränkung geführt hat.

    Weiterhin können Sie folgende Zusatzleistungen je nach Bedarf auswählen:

    • Todesfall-Leistung: Der Hinterbliebene erhält im Todesfall des Versicherten die vereinbarte Summe.
    • Krankenhaustagegeld: Durch diese Zusatzoption erhalten Sie bei einem längeren Krankenhausaufenthalt eine bestimmte Geldsumme pro Tag, zudem wird Genesungsgeld gewährt.
    • Kosmetische Operationen: Ist der Versicherte durch einen Unfall entstellt, übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für kosmetische Operationen.
    • Bergungskosten: Wenn der Versicherte etwa beim Wandern oder Skifahren verunglückt, übernimmt der Träger die Kosten für die Bergung bis zu einer vereinbarten Summe.
    • Kurkostenbeihilfe: Ist nach dem Unfall eine Kur nötig, übernimmt der Versicherer die Kosten.

    Zusatzleistungen gehen immer mit Mehrbeiträgen einher. Daher sollte genau abgewogen werden, welche Leistungen der Unfallversicherung notwendig sind. Statt einer Todesfall-Leistung kann es sinnvoller sein, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, da diese auch im Krankheitsfall einspringt. Eine private Krankenzusatzversicherung für Krankenhaustagegeld ist ebenfalls sinnvoller, da diese auch bei Krankheiten eine Zahlung leistet. Grundsätzlich sind Sie mit einer Unfallversicherung ohne Zusatzleistungen ausreichend versichert.

    Leistungsausschlüsse

    Die Unfallversicherung leistet bei den bereits angeführten Punkten. Doch auch bei dieser Versicherung gibt es Leistungsausschlüsse.

    Kein Versicherungsschutz besteht bei folgenden Ausnahmen:

    • Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen
    • Unfälle durch Kriegsereignisse
    • Unfälle von Luftfahrzeugführer, Besatzung- und Hilfspersonal (dafür wird eine spezielle Luftfahrtunfallversicherung benötigt)
    • Fahrer, Beifahrer und Insassen eines Motorrads, das bei wettbewerblichen Fahrveranstaltungen teilnimmt
    • Heilbehandlungskosten
    • Krankheiten und Abnutzungserscheinungen (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall)
    • Krankhafte, psychologische Störungen

    Für wen die private Unfallversicherung sinnvoll ist

    Besonders sinnvoll ist die private Unfallversicherung für Kinder, Studenten und Auszubildende, die im Ernstfall ihr ganzes weiteres Leben mit einer körperlichen Einschränkung leben müssten. Gerade für den Nachwuchs empfiehlt es sich eine spezielle Unfallversicherung für Kinder abzuschließen. Ebenfalls sinnvoll ist die Versicherung für Hausfrauen und -männer sowie Freiberufler und Unternehmer, die nicht gesetzlich abgesichert sind.

    Unfallversicherung für Rentner

    Gerade auch für Senioren machen viele der Leistungen der privaten Unfallversicherung Sinn, insbesondere wenn der Versicherte alleine lebt. Entsprechend werden viele speziell auf ältere Menschen zugeschnittene Policen angeboten.

    Unter die Leistungen der sogenannten Seniorenpolice fallen zeitlich befristete Serviceleistungen wie beispielsweise Hausbesorgungen, Hausputz und Essen auf Rädern, die ein älterer Mensch nach einem Unfall oft schlecht selbst erledigen kann.

    Wichtig ist es laut Stiftung Warentest vor allem, dass die Versicherung die Hilfeleistungen tatsächlich organisiert und bezahlt und nicht lediglich Ansprechpartner vermittelt. Weiterhin sollte eine umfassende Hilfe für mindestens sechs Monate gewährt sein.

    Es liegt in der Natur von Unfällen, dass sie völlig unvorhergesehen passieren – Vorsicht allein ist kein ausreichender Schutz. Eine Unfallversicherung ist daher nicht nur für Menschen mit riskanten Berufen oder Hobbys sinnvoll, auch wenn diese im Vergleich natürlich gefährdeter sind. Ein Überblick über die Vor- und Nachteile kann Ihnen bei der Entscheidung helfen:

    Vorteile Unfallversicherung:

    • Stellt nach dem Unfall Geld bereit, das zum Decken der unmittelbaren, teils sehr hohen Folgekosten genutzt werden kann
    • Schafft als Unfallrente dauerhaft einen Ausgleich für finanzielle Einbußen oder erhöhte Ausgaben
    • Alternative für Personen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen
    • Als reine Unfallversicherung im Vergleich zur Unfallrente recht günstige Prämien
    • Hohe Versicherungssumme bei Invalidität auch ohne Berufsunfähigkeit
    • Individuell optimaler Schutz durch Zusatzoptionen, wählbare Leistungen und Policen für bestimmte Zielgruppen

    Nachteile Unfallversicherung:

    • Zahlt nur bei Unfällen, Krankheit als häufige Ursache von Invalidität ist ausgenommen
    • Die Prämie für Unfallrente ist vergleichsweise hoch, Einmalzahlung kann aber unter Umständen nicht ausreichend sein
    • Vertragsklauseln sowie Leistungseinschlüsse und -ausschlüsse müssen genau geprüft werden, um Missverständnisse und falsche Erwartungen zu vermeiden

    Kosten einer Unfallversicherung

    Beim Vergleich von Unfallversicherungen werden Sie schnell feststellen, dass Sie sehr günstige Tarife bereits ab 50 Euro abschließen können.

    Wie die Höhe der Beiträge aber tatsächlich ausfällt, hängt von folgenden Faktoren ab:

    • Alter des Versicherungsnehmers
    • Art der beruflichen Tätigkeit
    • Gewählte Leistungen
    • Zusatzoptionen
    • Vertragsdauer
    • Persönliche Faktoren (bspw. riskante Hobbys, Tätigkeit im öffentlichen Dienst)
    • Anzahl der versicherten Personen

    Grundsätzlich gilt, dass der teuerste Tarif nicht unbedingt der beste sein muss. Achten Sie daher beim Vergleich nicht zu sehr auf den Preis, sondern auf die enthaltenen Leistungen und Ihre persönlichen Ansprüche an die Police. Ebenso wichtig ist ein Blick auf die Progression und die Gliedertaxe.

    Kosten reduzieren

    Reduzieren können Sie die Kosten, wenn Sie einen Jahresbeitrag bezahlen oder eine Laufzeit von drei Jahren vereinbaren. So können Sie bis zu fünf Prozent sparen.

    Weiterhin können Sie die Kosten sogar bis zu zehn Prozent reduzieren, wenn Sie einen Dreijahresvertrag abschließen

    Progression

    Ein wichtiger Punkt bezüglich der Invaliditätsleistung einer privaten Unfallversicherung ist die Progression. Die Höhe der Kapitalzahlung hängt nämlich nicht nur von der vereinbarten Versicherungssumme und dem attestierten Invaliditätsgrad ab, sondern auch von der vereinbarten Progression.

    Es kann aus insgesamt drei Staffeln gewählt werden: 225, 350 und 500 Prozent. Diese sind in weitere drei Stufen unterteilt, denen jeweils ein Faktor zugeordnet ist. Um diesen erhöht sich dann die Auszahlungssumme. Je höher also die Progressionsstaffel und -stufe gewählt wird, desto größer fällt der Faktor und somit die Auszahlungssumme aus. Üblicherweise setzt die Progression ab einem Invaliditätsgrad von 25% ein. Eine Progression von 350% wird von Experten empfohlen.

    Gliedertaxe

    Mit der Gliedertaxe einer Unfallversicherung wird der Grad der Invalidität berechnet, wenn Gliedmaßen beim Unfall beschädigt wurden. Die Prozentzahl gibt an, wie viel der Invaliditätssumme anteilig von der Versicherung übernommen wird. Folgende Standartwerte gibt es:

    KörperbereichInvaliditätsgrad (GDV)
    Auge 50 Prozent
    Gehör auf einem Ohr 30 Prozent
    Geruchssinn 10 Prozent
    Geschmackssinn 5 Prozent
    Arm 70 Prozent
      Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 Prozent
      Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 Prozent
    Hand 55 Prozent
      Daumen 20 Prozent
      Zeigefinger 10 Prozent
      Anderer Finger 5 Prozent
    Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 Prozent
    Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 Prozent
    Bein bis unterhalb des Knies 50 Prozent
    Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 Prozent
    Fuß 40 Prozent
      Große Zehe 10 Prozent
      Andere Zehe 2 Prozent

    Für einige Berufe sind diese Gliedertaxen wenig hilfreich, da für einen Chirurg der Verlust eines Fingers eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Für solche Fälle gibt es erhöhte Gliedertaxen, die sich auf die Beiträge auswirken.

    Informieren Sie sich ausführlich in unserem Ratgeber über die Gliedertaxe.

    Gesundheitsprüfung

    Normalerweise wird bei der Unfallversicherung keine Gesundheitsprüfung vorgenommen. Vorerkrankungen müssen allerdings im Antrag angegeben werden, sollte danach gefragt werden. Sie stellen zwar kein Hindernis dar, können aber dafür sorgen, dass sich die Versicherungssumme verringert – insbesondere, wenn das beschädigte Glied bereits durch eine Vorerkrankung beeinträchtigt war.

    Füllen Sie den Antrag in jedem Fall nach bestem Wissen und Gewissen aus, da der Versicherer vom Vertrag zurücktreten kann, wenn er von einer Vorerkrankung erfährt. Allerdings bieten auch einige Versicherer Unfallversicherungen ohne Gesundheitsfragen an, von denen insbesondere Personen profitieren, die bereits Vorerkrankungen haben. Pflegebedürftige sind von einer privaten Unfallversicherung in der Regel ausgeschlossen.

    Schritt für Schritt zur Unfallversicherung

    Bevor Sie sich auf die Suche nach einer geeignet Versicherung begeben, sollten Sie überlegen, welche Zusatzleistungen Sie benötigen (Krankenhaustagegeld, Todesfall-Leistung, Bergungskosten). Ebenso wichtig ist die Höhe der gewünschten Grundinvalidität – Summen unter 100.000 Euro sind nicht empfehlenswert. Zusätzlich sollte die gewünschte Progression bei 350 % liegen.

    Eben diese Daten sind wichtig für den Vergleichsrechner, der auf dieser Basis die besten Tarife herausfiltert. Daneben müssen Sie angeben, wie viele Personen Sie versichern wollen, wie lang die Laufzeit sein soll sowie weitere persönliche Angaben zu Alter, Geschlecht und Beruf. Zudem gibt es die Möglichkeit, durch detaillierte Angaben die vorgeschlagenen Tarife einzugrenzen, etwa wenn die Kosten für die Übernachtung von Erziehungsberechtigten im Krankenhaus bei einem Kinderunfall oder für eine Haushaltshilfe übernommen werden sollen.

    Anschließend erhalten Sie eine Liste mit passenden Tarifen. Wenn Sie sich für einen Tarif entschieden haben, können Sie den Antrag problemlos online stellen – sogar ohne Unterschrift. Selbstverständlich können Sie das Formular bei der Versicherung anfordern und anschließend ausgefüllt per Post oder Fax übermitteln.

    Auch bei einer bereits bestehenden Unfallversicherung kann es sinnvoll sein, regelmäßig einen Vergleich durchzuführen. So können Sie im Test feststellen, ob Ihre Police noch ausreichend ist, Ihre Beiträge angemessen sind oder andere Anbieter ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Bei einem Wechsel sollten Sie die Kündigungsfristen Ihres bisherigen Trägers der Unfallversicherung beachten. Generell gilt hier eine Frist von 3 Monaten. 

    Kündigung der bestehenden Versicherung

    Um eine Doppelversicherung zu vermeiden, sollten Sie die bestehende Versicherung möglichst zeitnah kündigen. Beachten Sie dabei die Kündigungsfrist Ihres Anbieters und übersenden Sie das Schreiben am besten per Einschreiben. Alternativ kann es auch per Fax übermittelt werden.

    Musterkündigungsschreiben nutzen

    Nutzen Sie das kostenlose Musterkündigungsschreiben von FinanceScout24. Tragen Sie hier lediglich Ihre Daten ein und unterschreiben Sie das Ausgedruckte Dokument.

    Musterkündigung hier kostenlos herunterladen

    Bei einer Police mit 3 Jahren Laufzeit ist eine Kündigung erst zum Ende des 3. Jahres und anschließend jährlich zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Sonderkündigungsrechte bestehen, wenn Ihr Versicherungsträger Vertragsänderungen vornimmt (z.B. Beitragserhöhungen) oder Sie im Schadensfall kündigen. In beiden Fällen gilt eine einmonatige Frist.

    Beitragsrückgewähr

    Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr mögen auf den ersten Blick verlockend sein. Bei diesen erhalten Sie nach Ende der Laufzeit Ihre eingezahlten Beiträge zurück, wenn Sie keinen Unfall haben. Allerdings sind die Beiträge oft um ein Vielfaches höher und die Rendite nur sehr gering.

    Vorgehen im Schadensfall

    Sollten Sie einen Unfall erleiden und die Leistungen Ihrer Police in Anspruch nehmen, sollten Sie die folgenden Schritte berücksichtigen:

    1. Der Unfall sollte unverzüglich, d.h. innerhalb von 48 Stunden, der Versicherung gemeldet werden.
    2. Die Versicherung schickt nach dem Unfall ein Formular, in dem der Unfallhergang wahrheitsgemäß dargelegt werden muss.
    3. Nach dem Unfall muss der Versicherte einen Arzt aufsuchen und dessen Anordnungen Folge leisten.
    4. Der behandelnde Arzt erstellt ein Gutachten, das die Invalidität des Versicherten nachweist. Dieses wird zusammen mit dem Formular und dem Antrag auf Zahlung der Versicherungssumme an die Versicherung geschickt.
    5. Die andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigungen als Folge des Unfalls müssen innerhalb von 12 Monaten gemeldet werden. Ansonsten wird der Anspruch auf Leistung verwirkt.
    6. Ebenso müssen Todesfälle innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob er unmittelbar beim Unfall eintrat oder zu einem späteren Zeitpunkt infolge der gesundheitlichen Schäden. Hier gilt wiederum eine 12-monatige Frist.
    7. Schadensmeldungen können online über entsprechende Formulare, per Fax oder telefonisch vorgenommen werden.

    Fragen und Antworten zur Unfallversicherung

    Ich habe bereits eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Brauche ich dann überhaupt noch eine Unfallversicherung?

    Da nicht jeder Schaden zwangsläufig zu einer Berufsunfähigkeit führt, ist es durchaus sinnvoll, eine Unfallversicherung abzuschließen. So können etwa einmalige Kosten für den Krankenhausaufenthalt oder Einkommensausfälle ausgeglichen oder bauliche Anpassungen des persönlichen Lebensumfeldes vorgenommen werden. Durch eine Unfallversicherung werden somit fehlenden Kapitalleistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeglichen, wie etwa Krankenhaustagegeld.

    Bekomme ich von der Unfallversicherung auch dann Geld, wenn ich eine Rente aus der Sozialversicherung erhalte?

    Ja. Ein großer Vorteil der privaten Unfallversicherung ist nämlich, dass Leistungen anderer Träger nicht angerechnet werden.

    Gilt die Unfallversicherung nur im Privatbereich oder auch im Beruf?

    Mit einer privaten Unfallversicherung sind Sie rund um die Uhr und weltweit gegen wirtschaftliche Folgen eines Unfalls abgesichert. Das gilt selbstverständlich auch für die berufliche Tätigkeit und damit verbundene Unfälle. Sollten aufgrund eines Arbeitsunfalles bereits Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung beziehen, werden diese nicht auf die private Unfallversicherung angerechnet. Sie erhalten die Entschädigung zusätzlich!

    Wichtig: Änderungen der beruflichen Tätigkeit nach Vertragsbeginn sind dem Versicherer unbedingt zu melden! Bestimmte Berufsgruppen, die als besonders gefährdet eingestuft werden, können von einigen Versicherungsgesellschaften gar nicht oder nur gegen einen Beitragszuschlag versichert werden.

    Gilt meine Unfallversicherung auch im Ausland?

    Ja, der Versicherungsschutz gilt weltweit. So sind Sie auch im Urlaub, im Auslandssemester oder auf einer Geschäftsreise versichert.

    Habe ich auch beim Sport vollen Versicherungsschutz?

    Im Rahmen Ihrer privaten Unfallversicherung ist auch Ihre normale sportliche Betätigung in vollem Umfang mit abgesichert. Ausnahmen gelten unter Umständen für besonders gefährliche Sportarten, wie etwa Tiefseetauchen, das Führen von Luftsportgeräten und Luftfahrzeugen, Bungeejumping oder Ähnliches. Auch wenn Sie Hochleistungssport mit regelmäßigen Wettkämpfen betreiben, ist dies dem Versicherer bekannt zu geben.

    Mein Kfz-Versicherer hat mir eine Insassenunfallversicherung angeboten. Reicht diese aus?

    Nein. Aus der Insassenunfallversicherung erhalten Sie nur dann eine Entschädigung, wenn Sie einen Unfall als Insasse eines Fahrzeuges erleiden. Die private Unfallversicherung hingegen bietet Ihnen darüber hinaus 24 Stunden weltweit Versicherungsschutz. Bei einer Kfz-Insassenversicherung sind darüber hinaus die Versicherungssummen meistens nicht ausreichend. Wurde ein so genanntes Pauschalsystem vereinbart, werden die ohnehin niedrigen Pauschalsummen durch die Zahl der Insassen geteilt. Eine private Unfallversicherung ist die bessere und preiswertere Alternative.

    Wann bekomme ich eine lebenslange Unfallrente?

    Eine Unfallrente können Sie zusätzlich in Ihren Vertrag einschließen. Die vereinbarte Rentensumme wird monatlich als Ergänzung zu den sonstigen vereinbarten Kapitalleistungen ausgezahlt. Nach einem Unfallereignis erhalten Sie die Unfallrente lebenslänglich. Manche Versicherer erkennen Rentenansprüche schon ab einem Invaliditätsgrad in Höhe von 50% an. Eine solche Zusatzoption geht meist mit einem Mehrbeitrag einher.

    Was ist der Unterschied zwischen der privaten und der gesetzlichen Unfallversicherung?

    Die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften und Gemeinden ist eine Pflichtversicherung für alle Personen die in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Darüber hinaus sind Kinder in Kinderkrippen und Kindergärten sowie Schüler und Studenten versichert. Die Beitragszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber bzw. die zuständige Gemeinde. Versicherungsschutz besteht nur für Arbeitsunfälle und Unfälle auf dem Schul- oder Arbeitsweg.

    Unfälle in der Freizeit sind durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgesichert, dies kann nur durch eine private Unfallversicherung erfolgen. Die private Unfallversicherung bietet Ihnen weltweit 24 Stunden am Tag Unfallversicherungsschutz. Wichtig dabei zu wissen ist, dass die überwiegende Zahl der Unfälle in der Freizeit passiert.

    Was leistet die Unfallversicherung?

    Die Unfallversicherung leistet nur bei Unfallereignissen und nicht bei einer allgemeinen Krankheit. Ein Unfall liegt immer dann vor, wenn Sie durch ein plötzliches, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.

    Welche Höhe der Absicherung ist für mich sinnvoll?

    Eine generelle Empfehlung ist nur schwer abzugeben, da der Absicherungsbedarf unter anderem von den eigenen Vermögensverhältnissen und Ihrem bisherigen Lebensstandard abhängt. Das Wichtigste ist dabei, dass hohe Invaliditätsgrade gut abgesichert werden; andere Leistungen wie beispielsweise Todesfallleistung oder Krankenhaustagegeld können dagegen eher vernachlässigt werden.

    Die Unfallversicherung ist für die Erhaltung Ihres Komforts in einer veränderten Lebenssituation wichtig. Für die Absicherung von Hinterbliebenen gibt es andere Versicherungsprodukte. Wenn Sie zum Beispiel eine hohe Todesfallleistung absichern möchten, empfehlen wir Ihnen eine Risikolebensversicherung und keine Unfallversicherung, da nur die Lebensversicherung auch den Todesfall durch Krankheit abdeckt.

    Für jüngere Leute ohne anderweitige Vorsorge ist es im Rahmen einer Unfallversicherung empfehlenswert, das fünf- bis siebenfache Bruttoeinkommen bei Vollinvalidität abzusichern. Dabei ist eine hohe Progression (Tarifleistung) empfehlenswert, da nur die Vollinvalidität einer wirklich hohen Absicherung bedarf. Beispiel: 250.000 EUR Absicherung bei Vollinvalidität kann mit einer Grundsumme von 62.500 EUR und 400% Progression erreicht werden (400% von 62.500).

    Für wen ist die Unfallversicherung sinnvoll und worauf muss man achten?

    Eine Unfallversicherung ist kein Muss, sie ist in jedem Fall aber dann sinnvoll, wenn Sie nach einem schweren Unfall mit möglicherweise bleibenden Gesundheitsschäden optimal abgesichert sein wollen. Vor allem Kinder, Hausfrauen, Rentner und Selbständige sind im Ernstfall dringend auf den privaten Unfallschutz angewiesen. Als Arbeitnehmer sind Sie zwar während der Arbeit und auf dem Weg dorthin gesetzlich unfallversichert. Allerdings verunglücken die meisten Menschen im Haushalt oder bei privaten Aktivitäten. Wer also allein auf die gesetzliche Unfallversicherung baut, ist nur unzureichend abgesichert.

    Neben teuren Kuren oder Reha-Maßnahmen können je nach Art der Beeinträchtigung professionelle Hilfe im Haushalt, Spezialmöbel oder gar ein Umbau oder Umzug erforderlich werden. Ohne eine private Unfallversicherung sind größere Maßnahmen unter Umständen kaum zu finanzieren. Die Versicherung zahlt je nach Invaliditätsgrad einen festgelegten Betrag und hilft so, die finanziellen Folgen eines Unfalls abzufedern.

    Achten Sie bei der Auswahl Ihres Tarifs auf die Höhe der Progression. Das bedeutet, dass die Invaliditätsleistung der Versicherungsgesellschaft mit der Höhe des Invaliditätsgrades überproportional ansteigt. Wählen Sie daher am besten einen Tarif mit hoher Progression (350% oder 500%), um vor allem bei schwerer Invalidität gut abgesichert zu sein.

    Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen sollten Sie wahrheitsgemäß antworten. Ansonsten droht im Versicherungsfall die Verweigerung der Zahlung. Betreiben Sie Extremsportarten (z.B. Fallschirmspringen) oder üben Sie einen Beruf mit speziellen Risiken (z.B. Dachdecker) aus, müssen Sie dies bei Ihrem Antrag mit angeben. Die Versicherungsgesellschaften berücksichtigen dieses Risiko in ihrem Beitrag.

    Der Versicherungsschutz gilt weltweit, 24 Stunden am Tag.

    Welche Leistungen sind versichert?

    Im Falle einer dauerhaften Invalidität nach einem Unfall erhalten Sie von Ihrer Versicherung eine einmalige Zahlung. Die Höhe der Invaliditätsleistung ist abhängig von Ihrem Invaliditätsgrad. Die Beurteilung des Invaliditätsgrades erfolgt anhand einer Tabelle, der sogenannten Gliedertaxe. Hier weisen die Versicherer jedem Körperteil einen bestimmten Prozentwert zu.

    Beispielsweise kann der Verlust des Gehörs auf einem Ohr zu einem Invaliditätsgrad von 30% führen, gesetzt den Fall, es liegt eine 100-prozentige Gebrauchsminderung vor. Darüber wiederum entscheidet ein Arzt. Ist die Funktion eines Körperteils nur teilweise eingeschränkt, dann ermittelt sich die Invalidität als entsprechender Anteil des Invaliditätsgrades. Liegt eine Funktionseinschränkung bei mehreren Körperteilen vor, dann werden die Prozentsätze addiert, dürfen aber in ihrer Summe nie mehr als 100 Prozent übersteigen.

    Mit der Invaliditätsleistung wird es Ihnen möglich sein, sich auf die neue Lebenssituation einzustellen. Eventuell müssen Sie Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen oder Sie benötigen spezielle Hilfsmittel. Achten Sie darauf, die Höhe der Invaliditätsleistung nicht zu gering festzulegen. Wir empfehlen als Höhe den 2-3 fachen Jahresbruttoverdienst.

    Kommen Sie durch einen Unfall zu Tode, können Sie eine Einmalzahlung, die sogenannte Todesfallleistung, an Ihre Hinterbliebenen vereinbaren. Der Abschluss einer Unfallrente hingegen ist gründlich zu überlegen. Mit einer Unfallrente erhalten Sie dann eine monatliche Zahlung, wenn Ihr Invaliditätsgrad mindestens 50 Prozent beträgt. Wenn Sie berufstätig sind, bedenken Sie eher den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt nicht nur bei Unfall, sondern auch im Fall einer Krankheit.

    Für Kinder wäre hingegen der Abschluss einer Unfallrente empfehlenswert. Kinder haben ja noch keinen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Wie viel sollte eine Unfallversicherung beim Eintritt von Vollinvalidität bezahlen?

    Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach der Höhe der Progression. Je höher diese gewählt wurde, desto höher fällt die Leistung der Versicherung aus. Die Invaliditätsleistung wird mit den in der Gliedertaxe angegebenen Prozentsätzen zu 100 % ausgezahlt. Mit einer entsprechend höheren Progression erhöht sich die Auszahlungssumme.

    Beispiel: Haben Sie eine Progression von 350 % und eine Grundabsicherung von 100.000 Euro gewählt, erhalten Sie bei Eintritt einer Vollinvalidität eine Summe von 350.000 Euro.